Komplexität lässt sich nicht vernichten, sondern allenfalls verschieben. Systemtheoretische Überlegungen zur Reform der sozialen Sicherungssysteme
In all dem Reden vom Minimieren, Abbau, und Rückbau wird der Sozialstaat behandelt, als sei er ein identifizierbares Etwas, das man sich anschauen, über das man klagen oder sich freuen kann. Der Sozialstaat ist aus dieser Perspektive eine Sache, die in die Krise geraten ist und deswegen nach Leuten schreit, die diese Krise beheben und in eingeführter chirurgischer Metaphorik Einschnitte vornehmen, Fehlentwicklungen ausbrennen und ertragen müssen, dass der Patient dabei Schmerzen erleidet. Da der Staat, dem dies geschieht, nicht selbst leiden kann, kommen die Schmerzensrufe von den Leuten, die Einschnitt, Rückschnitt, Ausbrennerei aushalten sollen und deswegen aufwiegelbar geworden sind. Geht man mit etwas mehr Gelassenheit vor, sieht man, dass das, was wir den Sozialstaat nennen, an kaum noch explizit gemachten Theorien hängt, zum Beispiel der klassischen Theorie, die besagt, dass der Staat die Aufgabe habe, die individuellen Risiken der Hochindustrialisierung abzufedern und zu kompensieren.
Es geht dann um eine (unter anderen) Funktion des Staates, die als intervenierende Sorge um Ausgleich von Ungleichheiten gedeutet wurde, nicht unbedingt aus Gerechtigkeitssinn, sondern zur Verhinderung der Gefahr, dass die Gesellschaft, die unter modernen Wirtschaftsbedingungen laufend Ungleichheiten reproduziert, autoaggressiv und im schlimmsten Fall selbstdestruktiv werden könnte, wenn man die üblen Lagen der negativ Ungleichen nicht durch staatliche Regulierung und Intervention unter Kontrolle bekommt.
In der soziologischen Systemtheorie tritt jedoch an die Stelle jener einfachen Antagonismen von oben/unten oder reich/arm die Annahme, dass der Sozialstaat ein unmittelbarer Ausdruck und der Effekt der Umstellung des Gesellschaftssystems von der geschichteten Ständeordnung auf funktionale Differenzierung ist. Das ist eine Ordnung, in der die Funktionen, die Leben sozial ermöglichen, aus den Schichten herausgenommen und an die großen Funktionssysteme der Gesellschaft (nicht: des Staates) delegiert werden, an Wirtschaft, Recht, Wissenschaft, Politik, Erziehung, Religion, Kunst etc., Systeme, die allesamt ihre Funktion exklusiv bedienen. Dieses Moment der Exklusivität zieht das Folgeproblem der Inklusion nach sich: In einer durch Exklusivität der Funktionssysteme definierten Gesellschaft kann niemandem die Möglichkeit geraubt werden, der Chance nach an allen Funktionssystemen zu partizipieren. Jeder und jede müsste an Wirtschaft, Recht, Wissenschaft, an Politik, Erziehung, Religion, Kunst etc. teilnehmen können. Ein Ausschluss würde die Form und das Prinzip der Legitimität ebendieser Gesellschaft verletzen.
Der Schatten der Restexklusion
Die Schwierigkeit ist, dass auch unter besten Bedingungen dieses strukturnotwendige Prinzip der All-Inklusion den Schatten einer Restexklusion wirft, einen Bereich der nicht oder kaum Inkludierbaren. Es gelingt offenbar nicht, alle Menschen perfekt an alle Kommunikationsströme der großen Funktionssysteme anzuschließen. Erschwerend fällt ins Gewicht, dass das, was als Exklusion (und damit als einklagbarer Anspruch auf Inklusion) sozial und psychisch zu überzeugen vermag, an den kulturellen Anspruchsniveaus hängt, die gerade in Kraft sind. Die Exklusionsfurcht stimuliert sich längst nicht mehr an Hunger, Elend, Armut, und entsprechend hat sich eine Inklusionsbegehrlichkeit entwickelt, die quer durch die Gesellschaft läuft und oft mit der Absicherung zentraler Lebensbedürfnisse nicht mehr allzu viel zu tun hat.
Der Begriff des Sozialstaates ist erfunden worden für die Gesamtheit aller staatlichen Interventionen und Regulierungen, durch die das Maß der Exklusion in tolerablen Grenzen gehalten und dennoch anfallende Exklusionen gemildert werden sollen. Da aber diese Funktion, wie behauptet wird, die verfügbaren Ressourcen auffrisst, müssen diese Maßnahmen zurückgetrimmt werden, woraus dann ein kaum zu überschätzendes Problem resultiert: Der Staat muss eine Deutungshoheit gewinnen über das, was noch als Exklusion gelten darf, und muss damit auch das, was Inklusion heißt, minimalisieren. Er müsste etwas tun, das durch funktionale Differenzierung unmöglich geworden ist, nämlich für alle Menschen verbindlich festlegen, was tolerable Exklusion ist und was nicht.
Es wäre dann so, als könne der Staat (als ein Subsystem der Politik) als stellvertretender Beobachter die Einheit der Gesellschaft in der Gesellschaft beobachten und von sich aus festlegen, was Menschen zu ertragen haben und was nicht. Und er müsste zugleich in einer Art Risiko- und Folgenabschätzung einkalkulieren, dass er eine Welle von Exklusionen (und der Kommunikation über Exklusionen) auslösen könnte, die er unter Umständen nicht mehr beherrschen kann.
Wir sehen im Augenblick, dass die Repräsentanten des politischen Systems tatsächlich fixieren wollen, was erträgliche Exklusion ist. Der Titel, unter dem dies verhandelt wird, lautet: Reform der sozialen Sicherungssysteme. Die Komplexität, die durch den Anspruch auf und die Einklagbarkeit von Inklusion entstanden ist, soll reduziert werden. Für diejenigen, die dies betreiben und imposant verkünden, ist Reduktion von Komplexität nichts weiter als: etwas weniger machen, etwas sparen. Dabei kann man wissen, dass Komplexität sich nicht vernichten, sondern allenfalls verschieben lässt. Man könnte auch sagen: Komplexität ist nicht wegsparbar, es sei denn für Beobachter, die die Komplexität der Gesellschaft so simpel wie falsch von der Wirtschaft her auflösen, so als könne das Recht, die Kunst, die Erziehung, die Wissenschaft besser funktionieren, wenn es nur der Wirtschaft gut geht.
Das Vokabular des Managements
Das Moment des Skandalösen liegt aber in der Anmaßung, durch die ein Teilsystem eines Teilsystems der Gesellschaft für die Gesellschaft definieren will, wessen Lebensbewandtnisse im Blick auf Inklusion ausgedünnt werden dürfen und wessen Lebensbewandtnisse davon nicht betroffen werden. Diese Schlichtheit der Einschätzung gesellschaftlicher Inklusions/Exklusionsprozesse ist jedoch politisch an der Tagesordnung, am besten abgreifbar am begrifflich hohlen, vielleicht deswegen modischen Vokabular des Managements und der einschlägigen Beraterstars, ein Vokabular, das obsessiv im Sprachschatz der Politiker verankert ist. Das ist die Sprache einer obsoleten Effizienzmystik, die das, was in einer Gesellschaft an Leben möglich ist, durch Annahmen begründet, die an das erinnern, was einmal Sozialdarwinismus hieß und sich heute als Neoliberalismus verkleidet.
The Survival of the Fittest ist längst Devise. Die massenweise anfallenden Schicksale der Exklusion kosten zu viel, und das Zuviel dieser Kosten wird von Politikern festgelegt, die die Dinge durch die Brille der Wirtschaft sehen, eben: exklusiv.
In den Kurzfristvisionen der Politik bleibt keine Zeit für Langfristreflexionen oder gar für exakte Vorstellungen darüber, wie diejenigen leben, deren Inklusionschancen zurückdefiniert werden, und wie diejenigen leben, die davon profitieren. Es ist ein Unterschied, ob jemand eine Yacht in Travemünde liegen hat oder ob jemand auf Sozialämtern seine Tage verbringt oder als Spastiker schwerste Schmerzen ertragen muss, weil das Geld für operativ implementierbare Medikamentenpumpen fehlt. Die Exklusionen, die durch eine Politik ausgelöst wird, die selbst entscheidet, was Exklusionsschicksal ist, was nicht, könnte etwas zerstören, was zu den Bedingungen der Möglichkeit funktionaler Differenzierung gehört: das Fehlen eines sich in Taten umsetzenden Sozialneides. Irgendwie ist es gelungen, in der sozialen Evolution und in hoch entwickelten Gebieten einen Zustand zu erreichen, in dem ein Mehr an Lebens- und Kommunikationschancen eines Menschen nicht automatisch dazu führt, dass ein anderer ihm nimmt, was er hat.
Man kann halbwegs locker zusehen, wie Leute sich leidenschaftlich küssen, obwohl man selbst gerade nichts zum Küssen hat. Man schmeißt, wenn man auf Vorortzüge angewiesen ist, einem Jaguar keine Steine hinterher. Man erträgt, dass das Recht wenig mit Gerechtigkeit zu tun hat, wenn Anwälte verschieden teuer sein können. Dass die eine verbeamtete Professorin ist und der andere Privatdozent, der Taxi fährt, wird ohne Aufsehen hingenommen, und ebenso, dass manche Renten und Pensionen haben, die das Mehrfache des Lohnes eines hart arbeitenden Menschen ausmachen, und wieder andere so niedrige Renten, dass sie, um durchzukommen, sich verschämt an wohltätigen Tafeln aussortierte Supermarktlebensmittel besorgen müssen.
Das aber ist ein äußerst labiles Arrangement, das jederzeit aus den Fugen geraten kann. Staatlich forcierte Exklusion (und die damit einhergehende Deutungshoheit) überzeugt unter den Randbedingungen funktionaler Differenzierung nicht - weder empirisch noch theoretisch. Gesellschaftliche Evolution ist ein Begriff, der Steuerbarkeit ausschließt. Ein Rückformen in stratifizierte Verhältnisse ist für die Evolution kein Problem, so wenig wie etwa die Möglichkeit, dass sich der bislang nur verwaltete Bereich von Exklusionen selbst (und dann: aggressiv) organisiert. Wenn die Funktion des Sozialstaates ausfällt, wenn man leichtsinnig mit ihr umgeht, werden funktionale Äquivalente auf den Plan treten. Sie könnten ein gorgonisches Antlitz haben.
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Die Alternative